Gemeinsam für Jugendliche: was der §16h SGB II ermöglicht

„Wann wenn nicht jetzt?“ – dieser Leitspruch beschreibt, was die Mitarbeiter*innen im Jobcenter für Jugendliche bewegt, wenn sie mit sogenannten schwer erreichbaren Jugendlichen zu tun haben. Schulabbrecher*innen, Gangmitgliedschaft, Drogenabhängigkeit oder Wohnungslosigkeit sind die Themen, mit denen ein Teil der unter 25-Jährigen im Jobcenter zu kämpfen hat. Der §16h des SGB II ermöglicht es, diese Jugendlichen zusätzlich zu fördern.
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