Ferienjob und ALG II: Einnahmen verdoppeln und bis 2.400 € verdienen

Ab sofort dürfen Schülerinnen und Schüler, deren Familien im SGB-II-Bezug sind, mehr Geld von ihrem Ferienjob anrechnungsfrei einbehalten. Bisher galt: im Jahr durften Schülerinnen und Schüler vier Wochen arbeiten und dabei insgesamt 1.200 € verdienen. Einnahmen darüber hinaus wurden auf den ALG II-Satz angerechnet. Nun wurde der Betrag auf 2.400 € verdoppelt. Auch die Begrenzung der Beschäftigung auf vier Wochen entfällt, wie lange der Ferienjob dauert, ist nicht mehr relevant.

Wichtig bleibt aber: geht es um dauerhafte Jobs, z.B. als Zeitungsausträger/in, gelten die Anrechnungsgrenzen für Erwerbseinkommen. Kontakt zum Jobcenter: www.jobcenter-kiel.de

Symbolbild Geld - zu einem Schiffchen gefaltet
Bild: Geld (Quelle: Pixabay)