Infoabend am RBZ Wirtschaft . Kiel: Berufsfachschule (BOS) und Fachoberschule (FOS)

Eckdaten

Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:00 Uhr RBZ Wirtschaft . Kiel, Regionales Berufsbildungszentrum Wirtschaft, der Landeshauptstadt Kiel, Westring 444, 24118 Kiel, Raum N1.55

Beschreibung

Am Dienstag, 4. Februar 2020 um 18:00 Uhr im Hörsaal N 1.55 des Neubaus bietet das Regionale Berufsbildungszentrum Wirtschaft einen Informationsabend sowie eine Besichtigung der Klassen- und Fachräume für Interessenten der Fach- und Berufsoberschule an.

Die Berufsoberschule (BOS) ist ein Bildungsgang zum Erwerb der
– Fachgebundenen Hochschulreife (Zugangsberechtigung zu allen deutschen Universitäten für die Fachbereiche Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Handelslehramt); oder – Allgemeine Hochschulreife (Zugangsberechtigung zu allen deutschen Universitäten für alle Fachbereiche). Achtung: Nur in Verbindung mit Unterricht in der 2. Fremdsprache im Umfang von insgesamt 320 Jahreswochenstunden möglich. Angeboten werden z. Zt. Französisch oder Spanisch.

An die Stelle des ersten Schulleitungsjahres der BOS tritt in der Regel der Besuch der einjährigen Fachoberschule (FOS) mit dem Abschluss der Allgemeinen Fachhochschulreife.

Aufnahmebedingungen:
Es können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die bis zum Unterrichtsbeginn die an einer Fachoberschule – Wirtschaft – erlangte Fachhochschulreife nachweisen.
Die Fachhochschulreife kann auch nachgewiesen werden durch den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule III mit Abschluss zur Kaufmännischen Assistentin bzw. zum Kaufmännischen Assistenten (§ 5,3 BFSO).

Die Fachoberschule (FOS) ist eine einjährige berufliche Schule, die gleichzeitig auch als erstes Jahr der Berufsoberschule gilt; sie führt zur Allgemeinen Fachhochschulreife. Man erwirbt die Berechtigung zum unmittelbaren Studium aller Fachrichtungen an den Fachhochschulen der meisten Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Der Unterricht ist in allen Fächern an den Wochentagen Montag bis Freitag pflichtgemäß zu besuchen.

Aufnahmebedingungen:
Es können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die bis zum Unterrichtsbeginn

– den Mittleren Schulabschluss und
– eine abgeschlossene Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung nachweisen können.