Änderungen im Paket für Bildung und Teilhabe

Symbolbild schreibendes KindSeit August ist eine Gesetzesänderung in Kraft: die Leistungen für Bildung Teilhabe werden angepasst. Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Mittagsverpflegung: die bisherige Eigenbeteiligung von einem Euro je Mittagessen entfällt.
  • Beförderungskosten zur Schule: der bisherige monatliche Eigenanteil von fünf Euro entfällt.
  • Erhöhung der Zuschüsse zu Lernmaterialien/Schulgeld: ab August 2019 betragen die Leistungen für den Schulbedarf 100 Euro zum 1. August und 50 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres.

Für Fragen rund um das Thema Bildung und Teilhabe stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Jobcenters gerne zur Verfügung.